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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1999 - 9 B 2682/97   

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https://dejure.org/1999,11721
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1999 - 9 B 2682/97 (https://dejure.org/1999,11721)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.01.1999 - 9 B 2682/97 (https://dejure.org/1999,11721)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - 9 B 2682/97 (https://dejure.org/1999,11721)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Verstoßes gegen § 33 Abs. 2 S. 2 des Geflügelfleischhygienegesetzes (GFlHG); Ausgestaltung der Regelung gesundheitlicher Fragen beim Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung zu ...

Verfahrensgang

  • VG Minden - 9 L 985/97
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1999 - 9 B 2682/97
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 5782/94

    Erhebung von Gebühren für durchgeführte amtliche Schlachttieruntersuchungen und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1999 - 9 B 2682/97
    Wie der Senat in mehreren Urteilen vom 15. Dezember 1998 (u.a. 9 A 5782/94) zu der insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 24 Abs. 2 Satz 2 des Fleischhygienegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 1987, BGBl. I S. 649 und des Änderungsgesetzes vom 18. Dezember 1992, BGBl. I. S. 2022, ausgeführt hat, enthält dieser Gesetzestext eine dynamische Verweisung auf die Richtlinie 85/73/EWG in der jeweiligen Fassung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2001 - 9 A 714/00

    Anfechtungsklage gegen die Erhebung von Gebühren ; Angleichung an den für den

    Wie das Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 28. Januar 1999 - 9 B 2682/97 - zu Recht entschieden habe, sei die Gebührenverordnung-Geflügelfleischhygiene wegen Verstoßes gegen § 33 Abs. 2 Satz 2 GFlHG 1992 bzw. gegen § 26 Abs. 2 Satz 2 GFlHG 1996 unwirksam, soweit sie den materiellen Maßstäben der Richtlinie 85/73/EWG nicht entspreche.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1999 - 2 S 1558/99

    Gebühr für Schlachtgeflügeluntersuchung - europarechtliche Vorgaben nicht

    Denn die materielle Bindung der Gebührenbemessung an die Richtlinie 85/73/EWG in der jeweiligen Fassung betrifft nicht nur die Länder, sondern auch den Bund selbst (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 28.1.1999 - 9 B 2682/97).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2003 - 9 A 2667/01
    Soweit er im vorstehenden Zusammenhang konkret letztlich allein einwendet, jedenfalls die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts müssten vom Gesetzgeber selbst, u.U. sogar vom Bundesgesetzgeber, umgesetzt werden und insoweit auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1996 - 3 C 7.95 - bzw. vom 27. April 2000 -1 C 7.99 - sowie den Beschluss des Senats vom 28. Januar 1999 - 9 B 2682/97 - verweist, geht dieser Einwand ebenfalls fehl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2001 - 9 A 760/00
    Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat die Klägerin rechtzeitig Klage erhoben und unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 28. Januar 1999 - 9 B 2682/97 - geltend gemacht, die Gebührenverordnung-Geflügelfleischhygiene sei wegen inhaltlichen Widerspruchs zu § 33 Abs. 2 GFlHG in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 18. Dezember 1992, BGBl. I S. 2022, (GFlHG 1992) bzw. zu § 26 Abs. 2 GFlHG in der Fassung vom 17. Juli 1996, BGBl. I S. 991, (GFlHG 1996) unwirksam.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2001 - 9 A 761/00

    Gebühren für die Lebenduntersuchung von Schlachtgeflügel in Erzeugerbetrieben

    Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat die Klägerin rechtzeitig Klage erhoben und unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 28. Januar 1999 - 9 B 2682/97 - geltend gemacht, die Gebührenverordnung-Geflügelfleischhygiene sei wegen inhaltlichen Widerspruchs zu § 33 Abs. 2 GFlHG in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 18. Dezember 1992, BGBl. I S. 2022, (GFlHG 1992) bzw. § 26 Abs. 2 GFlHG in der Fassung vom 17. Juli 1996, BGBl. I S. 991, (GFlHG 1996) unwirksam.
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